„Legale Pyrotechnik im Stadion Oberwerth nicht möglich“ oder „Wie man sich endgültig zum Affen macht“

Wie wir bereits in unserer Stellungnahme deutlich gemacht haben, setzt sich der DKF für das legale und kontrollierte Abbrennen von Pyrotechnik ein. Wir begrüßen den Verzicht von illegalen Pyroartikeln und den unkontrollierten Einsatz derer im Block.

Leider mussten wir heute feststellen, dass dieser Ansatz wohl immer noch zuviel des „Guten“ für die Verantwortlichen im Satdion Oberwerth ist.

Spontan entschied sich der DKF am gestrigen Montag, eintausend (1000!) sogenannte „Color-Sprüher“ zu kaufen um diese beim Spiel gegen den 1. FC Saarbrücken kontrolliert in den Blöcken 1 und 2 abbrennen zu lassen. Bei „Color-Sprüher“ handelt es sich im Prinzip um große Wunderkerzen. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat beide Artikel, Wunderkerzen und Color-Sprüher, der selben Klasse eingeordnet, nämlich der Klasse I (Kleinstfeuerwerk).

Hier dazu die Definition aus Wikipedia:

„Kleinstfeuerwerkt umfasst als Rechtsbegriff alle Feuerwerke, die auch von minderjährigen Personen gezündet werden dürfen.
Es sind Feuerwerksscherzartikel, Feuerwerksspielwaren, sowie das Tischfeuerwerk, das auch in geschlossenen Räumen zulässig ist.
Bei Kleinstfeuerwerken kann davon ausgegangen werden, dass sie auch in den Händen nicht voll verantwortungsfähiger Personen keine Gefahr darstellen.
In Deutschland regelt das Sprenggesetz, dass sie ganzjährig verkaufbar sind und der Erwerb auch von Jugendlichen möglich ist. Trotzdem wird ein Mindestalter von 12 Jahren empfohlen.“
Ähnliche Artikel wurden in den letzten Wochen vermehrt (legal!) in deutschen Stadion abgebrannt. Jena und Dortmund seien hier beispielhaft erwähnt. Einfache Wunderkerzen wurden in der Vergangenheit sogar durch die TuS Koblenz selber verteilt. So zuletzt am 19.01.2011 gegen den 1. FC Kaiserslautern oder am 03.11.2006 gegen den 1. FC Köln (ca. 8000 Stück!) Genehmigt wurden diese Aktionen natürlich ohne Probleme. Denn den einzigen Hinderungsgrund, den es bei solch einem „Antrag“ geben kann, ist die Hausordnung der TuS. Wenn der Verein hier eine Ausnahme macht, wie bei den Wunderkerzen bereits mehrfach geschehen, ist rechtlich alles im grünen Bereich. Wir haben den verantwortlichen Stellen sogar vorgeschlagen, die Color-Sprüher in einem separaten Bereich unter Aufsicht der Feuerwehr abbrennen zu lassen, um ganz sicher zu sein dass es keine Probleme geben wird.

Um es kurz und knapp zu machen: Die Aktion wurde nicht genehmigt. Begründung: Zu gefährlich!

Der DKF bedankt sich an dieser Stelle bei allen die Schiss in der Bux haben, Stäbchen mit einer Brenndauer von 20 Sekunden (nur halb so lange wie Wunderkerzen!) abbrennen zu lassen. 7-jährige Kinder dürfen dass (ganz legal) zuhause im Kinderzimmer, Fußballfans unter freiem Himmel jedoch nicht! Klasse! Und dann wundert man sich, dass heimlich illegale Pyroartikel abgebrannt werden!