Zwischenzeitlich wurden durch den TuS Koblenz 1911 e.V. die Einladungen nebst Tagesordnung für die anstehe Jahreshauptversammlung verschickt.
Wie man der Tagesordnung entnehmen kann, werden zwei Themen behandelt, die direkt mit dem DKF in Verbindung stehen (TOP 13 + 14).
Als TOP 14 ist die Beratung und Beschlussfassung zu einem Antrag des 1. Vorsitzenden des DKF, Thomas Haacke, vorgesehen. An dieser Stelle möchten wir „unseren“ Antrag kurz vorstellen und den Hintergrund erläutern.
Der Antrag besagt, dass die Mitgliederversammlung darüber beschließen möge, dass ein zusätzlicher Punkt in die Satzung der TuS aufgenommen wird. Dieser Punkt soll besagen, dass Verkäufe von Geschäftsanteilen an der TuS Koblenz GmbH (oder einer etwaigen Nachfolgegesellschaft) von der Mitgliederversammlung im Vorfeld zu genehmigen sind. Selbiges gilt für Verkaufsangebote von Geschäftsanteilen. In jedem Fall ist, bevor etwaige Angebote unterbreitet oder tatsächlich Geschäftsanteile verkauft werden, die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen. Die Mitglieder sind über die Vertrags-/Angebotsdetails, insbesondere den potentiellen Käufer und den Kaufpreis, zu informieren. Zur Zustimmung soll eine ¾-Mehrheit in der Mitgliederversammlung notwendig sein. Wir möchten diesen Antrag kurz erläutern.
Wie allgemein bekannt ist, wurde der Spielbetrieb der 1. Mannschaft des TuS Koblenz 1911 e.V. in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ausgegliedert. Der Verein hält 51% an der Gesellschaft, die restlichen Anteile wurden von der Mittelrhein Verlag GmbH erworben. Die Gesellschaft wird nicht wie der Verein von einem Präsidium geführt, sondern von einem angestellten Geschäftsführer. Das heißt konkret, dass im alltäglichen Betrieb nicht mehr die Interessen der Vereinsmitglieder berücksichtigt werden müssen sondern letztendlich nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gehandelt wird (was im Übrigen völlig legitim ist!). Dies ist bei einem Verein etwas anders, da z. B. Beschlüsse welche auf einer Mitgliederversammlung gefasst wurden, vom Vereinsvorstand umzusetzen sind, auch wenn der Vorstand selbst nicht die Meinung der Mitgliederversammlung teilt. Theoretisch ist der Verein zwar Mehrheitsgesellschafter an der TuS Koblenz GmbH (51% der Geschäftsanteile) und bestimmt demnach, welchen Weg die GmbH nimmt, praktisch läuft ohne einen potenten Sponsor im Hintergrund jedoch wenig bis ganz nichts. Faktisch wird die sog. 50+1-Regelung so bereits stillschweigend ausgehebelt, denn es wird ja nur die Musik von dem gespielt der auch die Rechnung bezahlt. Es geht also, wie sooft, lediglich um das liebe Geld und nicht darum, was für den Verein vielleicht besser wäre. Um nun zu vermeiden, dass der Verein aus finanziellen Nöten heraus sein Tafelsilber (die GmbH-Geschäftsanteile) verkaufen muss, möchten wir vorher die Interessen der Mitglieder gewahrt sehen. Wenn es also tatsächlich einmal so sein sollte, dass der Verein zahlungsunfähig ist und sich nur über den Weg der Veräußerung von Geschäftsanteilen retten kann, müssen dies die Mitglieder als Grundlage/Basis des Vereins vorher absegnen. Dann haben die Mitglieder es selber in der Hand: Den Verein mit wehenden Fahnen untergehen lassen oder ggf. doch in den sauren Apfel beißen. Einem Vorstand soll diese Entscheidung nicht alleine obliegen dürfen!
Für einige Kontroversen hat in der Vergangenheit das Handeln eines ehemaligen TuS-Vorstands gesorgt. Hier wurde nämlich genau dieser Vorgang vollzogen. Es wurde ein Kaufangebot beschlossen, ohne dass dies die Mitglieder wussten. Wäre also die 50+1-Regelung gefallen, wäre der Verein faktisch an einen Sponsor/Investor verkauft worden ohne dass dies die Mitglieder auch nur mitbekommen hätten. Deswegen sehen wir es als sinnvoll an, dass die Mitglieder vorher zudem wissen, an wen und zu welchem Preis (dieser ist quasi frei verhandelbar!) Geschäftsanteile angeboten werden. Auch hier muss unserer Meinung nach die Mitgliederversammlung im Bilde sein um ggf. eines guten Gewissens dem Verkauf zustimmen zu können. Um dies zu verdeutlichen: Es ist etwas anderes, wenn man 2% der Geschäftsanteile zu einem Spottpreis an einen polnischen Investor verkauft oder ob die Anteile einem langjährigen Geschäftspartner (Lotto, Edeka Kreuzberg, …) zu einem angemessenen Preis angeboten werden.
Diese Ergänzung der Satzung greift übrigens nur dann, wenn tatsächlich die bislang bestehende „50+1“ Regel fällt. Solange ist es dem Verein aufgrund der Statuten des DFB/der DFL untersagt, mehr als 49% der Geschäftsanteile zu veräußern. Es handelt sich also im Grunde um eine vorausschauende Vorsichtsmaßnahme, welche aktuell gar nicht zum tragen kommen kann. Nachteile dieser Regelung gibt es praktisch keine. Denn nur wer transparentes Arbeiten praktiziert, wird letztendlich Problemlösungen erarbeiten, welche von möglichst vielen Mitgliedern getragen werden und somit eine breite Basis hinter dem Vorstand und dessen Handeln steht. Man muss sich immer vor Augen halten, dass wir Mitglieder des TuS Koblenz e.V. Mehrheitsgesellschafter der TuS Koblenz GmbH sind! Der Vorstand vertritt uns, aber wir sind der Verein! Um es salopp zu sagen: Uns gehört die Mehrheit des Ladens, deswegen wollen wir auch wissen was in dem Laden los ist! Ebenso wollen wir wissen, wann und warum uns der Laden nicht mehr gehören soll. Dem allgemeinen Vernehmen nach, wird der Vorstand des TuS Koblenz 1911 e.V. diesen Antrag des DKF auf Satzungsänderung unterstützen.
Im Grunde schließt der Tagesordnungspunkt 13 der Einladung genau an diesem Punkt an. Auch hier eine kurze Erläuterung. Der Dachverband Koblenzer Fanclubs wurde aus genau einem einzigen Grund gegründet: Weil der alte TuS-Vorstand Geschäftsanteile zum Verkauf angeboten hatte, ohne dass dies die Mitglieder wussten oder gar abgesegnet hätten. Die Wogen konnten eigentlich nur deswegen weitestgehend geglättet werden, weil der potentielle Käufer der 2%-Option, die Mittelrhein Verlag GmbH vertreten durch Walterpeter Twer, den TuS Mitgliedern versprach, dass dieses Kaufangebot (also der sogenannte Optionsvertrag) an die Fanclubs übertragen werden soll, wenn es denn die Fans von sich aus schaffen einen Dachverband zu gründen. Nunja, was soll man sagen? Die Fans haben es geschafft. Und es wurde nicht einfach nur eine Vereinshülle DKF gegründet, zwischenzeitlich engagiert sich der Dachverband in vielfältiger Art und Weise, hat bereits einiges bewegen können und ist aus dem TuS-Umfeld nicht mehr wegzudenken. Allerdings, trotz aller Projekte des DKF: Eines ist bislang jedoch noch nicht passiert. Und das ist genau das weswegen der DKF gegründet wurde: Die Übertragung der 2%-Option wurde noch nicht übertragen! Zurückzuführen ist dies darauf, dass man ein notariell beurkundetes Kaufangebot gar nicht einfach übertragen kann. Der Empfänger der Option (Mittelrhein Verlag) kann also nicht den Vertrag 1:1 dem DKF abtreten, es muss ein neues Kaufangebot erstellt werden. Dies setzt voraus, dass der Mittelrhein Verlag von dem ursprünglichen Kaufangebot unwiderruflich zurücktritt und dem DKF ein neues Angebot von Vereinsseite aus unterbreitet wird. Dies soll und muss aber, nicht zuletzt aufgrund unseres eigenen Antrages, von der Mitgliederversammlung genehmigt werden. Es wird demnach darüber abgestimmt, ob der DKF den sogenannten Optionsvertrag bekommen soll.
Wir denken, dass der Dachverband mittlerweile mehr als deutlich gemacht hat, dass wir uns einer dementsprechenden Verantwortung bewusst sind und immer im Interesse des Vereins handeln. Wir haben mit der Abtretungserklärung, welche von Walterpeter Twer am Abend der DKF-Gründung unterschrieben wurde, zumindest einen hohen moralischen Anspruch auf die Kaufoption. Denn nichts anderes war der Grund für die Entstehung des DKF. Demnach fordern wir diese auch ein. Für uns eine Selbstverständlichkeit: Die Kaufoption zu erhalten, dies jedoch vorher von den Mitglieder legitimieren zu lassen! Wir möchten alle Unterstützer dieses Gedankens bitten, in den Fanclubs, bei den Vereinsmitgliedern, bei Freunden und Bekannten Werbung für unser Vorhaben zu machen. Erscheint zahlreich auf der Mitgliederversammlung am 15.03.2011 und stimmt für die Übertragung der Option und somit für den DKF!